Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wehadeck AG Basel

1. Gesetze und Normen

Unsere Offerten/Angebote und Arbeiten unterstehen folgenden Normen und Empfehlungen:


1.1 OR, Schweiz. Obligationenrecht

- Art. 363-379, gesetzliche Bestimmungen über den Werkvertrag


1.2 SIA, Schweiz. Ingenieur- und Architektenverein

- Norm SIA 118, Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten

- Norm SIA 222, Gerüste
- Norm SIA 241, Schreinerarbeiten
- Empf. SIA 242/1, Verputz- und Gipserarbeiten
- Empf. SIA 242/2, Gipserarbeiten/Trockenbau
- Empf. SIA 243, Verputzte Aussenwärmedämmung
- Empf. SIA 118/243, allg. Bedingungen für verputzte Aussenwärmedämmung
- Norm SIA 256, Deckenverkleidungen aus Fertigelementen
- Norm SIA 265/1, Holzbau, ergänzende Festlegungen


2. Akontorechnungen mit Rückbehalt nach SIA-Norm und
Regierechnungen bei grösseren Baustellen

Bei Aufträgen über CHF 10'000.00 und bei kleineren Aufträgen, welche über eine längere Zeitspanne gehen, stellen wir entsprechend dem Leistungsstand und dem gelieferten Material Akontorechnungen mit einem Garantierückbehalt gemäss der SIA-Norm, welche lautet: 10% bis zu einem Leistungsstand von CHF 200'000.00, dann 5% aber im Minimum CHF 20'000.00 (zwischen CHF 200'000.00 bis CHF 400'000.00 beträgt der Rückbehalt also immer CHF 20'000.00).


Unser Akontorechnungsläufe sind immer Mitte und Ende jedes Monats.


Bei grösseren Baustellen werden ohne anders lautende Abmachung die Regierapporte zirka wöchentlich mit Sammelrechnung fakturiert.



3. Anzahlungen bei Aufträgen mit hohem Materialanteil


Bei Aufträgen von BKP 277 Elementwände gelten ohne anders lautende Abmachung folgende Zahlungsmodalitäten:

1/3 bei Bestellung, 1/3 bei Lieferung/Montagebeginn, 1/3 nach Fertigstellung der Arbeiten.

Dieselbe Regelung gilt bei Aufträgen mit hohem Materialanteil (z.B. Sonderanfertigungen spezieller Holzakustikdecken).



4. Zahlungskonditionen


Wenn nichts anderes vereinbart wurde, so gelten die Zahlungsfristen 10 Tage mit 2% Skonto oder 30 Tage netto, gerechnet ab Rechnungsdatum.



5. Eigentumsvorbehalt


Von uns gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Ware und unserer Arbeitsleistung im Eigentum der Wehadeck.



6. Arbeiten nach Aufwand, Regietarife


Es gelten die aktuell gültigen Verbandtarife vom VSD (Verband Schweiz. Unternehmen für Decken- und Innenausbausysteme, ergänzt mit Tarifen für Spezialisten. Allfällige Tarifanpassungen (Teuerungen) erfolgen in der Regel auf den 1. Januar oder bei Verzögerungen der Lohnverhandlungen zwischen Verband und Gewerkschaft auf den 1. April.

Aktuell gültig seit dem 1. Januar 2023:
- Chefmonteur/Vorarbeiter CHF 125,00
- Monteur/Gipser CHF 108,00
- Chauffeur mit Auto CHF 135,00
- Servicemonteur/Kundengipser mit Fahrzeug CHF 121,00
- Stuckateur/Spezialputze CHF 139,00
- Bau-/Montageleiter CHF 139,00
Zeitzuschläge für:
- Samstagsarbeit 50%
- Sonntagsarbeit 100%
- Abendarbeit (20.00 bis 23.00 Uhr) 25%
- Nachtarbeit (23.00 bis 6.00Uhr) 100%
Die Tarife sind pro Stunde, inkl. Werkzeug, exkl. Material und exkl. MwSt.

7. Pauschalaufträge, Pauschalierung

Steht in unseren Offerten/Verträgen „Rabatt zur Pauschalierung“ oder „Pauschalrabatt“, so gilt der Auftrag als Pauschalauftrag.

Sollte es bei einem Pauschalauftrag/-werkvertrag während der Bauphase Mehr- oder Mindermengen geben, so besteht analog der SIA-Norm 102 Architektenhonorare und dem schweizweit anerkannten Gentlemen- Agreement bei einer Mengenabweichung pro Position von über 10% der Anspruch auf eine Mehr- oder Minderabrechnung der gesamten Abweichung der betreffenden Positionen.


Wehadeck / Ausgabe 1 – gültig ab April 2009 / Verbindlich ohne Unterschrift